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Energieausweise

Energieausweise

Der Energieausweis einer Immobilie enthält die wichtigsten Energiekennzahlen des Gebäudes. Wichtige Kennzahlen sind z.B. der „Spezifische Heizwärmebedarf“ und der „Gesamtenergiebedarf“. Anhand der ausgewiesenen Kennzahlen lässt sich eine Immobilie somit mit einem Referenzgebäude oder einer anderen Immobilie energietechnisch vergleichen. Energieausweise müssen beim Neubau eines Gebäudes, aber auch bei umfassenden Sanierungen, Zu- und Umbauten im jeweiligen Bauverfahren vorgelegt werden. Darüberhinaus sind Energieausweise bei jedem Verkauf, jeder Verpachtung und Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (Wohnungen, Geschäftslokale, Büros, etc.) vorzulegen. Energieausweise dürfen nur von befugten Planern ausgestellt werden und weisen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hängen neben der Objektgröße wesentlich vom Vorhandensein von Plänen und anderen Unterlagen ab. Insgesamt gesehen, zahlen sich korrekt erstellte Energieausweise jedoch immer aus, insbesondere wenn man nachträgliche Haftungsforderungen für falsche Energieausweise berücksichtigt.
Eichung

Eichung

Werden Wärmezähler zur Abrechnung von eingesetzt, müssen sie geeicht sein. Bei der Eichung werden die Zähler geprüft. Die Eichgültigkeit beträgt bei fünf Jahre. Nach Ablauf ist eine Nacheichung erforderlich, die eine komplette Instandsetzung voraussetzt. Im Bereich der Haustechnik werden vorwiegend Einweggeräte verwendet.